BUND Kreisgruppe Stade

Baumsterben durch Virus “Homo sapiens"

13. März 2023 | 2023, Baumschutz

Bei der Baumpflege werden nach Ansicht des BUND zunehmend die allgemeinen Fachkenntnisse und die darauf aufbauenden Regelwerke für die Baumpflege ignoriert. Auch herrscht immer noch weitgehend Unkenntnis über die gesetzlichen Vorschriften zur Zulässigkeit von Baumfällungen und Strauchschnitt.

Fachkenntnisse und Regelwerke werden ignoriert

Bei der Baumpflege werden nach Ansicht des BUND zunehmend die allgemeinen Fachkenntnisse und die darauf aufbauenden Regelwerke für die Baumpflege ignoriert. Auch herrscht immer noch weitgehend Unkenntnis über die gesetzlichen Vorschriften zur Zulässigkeit von Baumfällungen und Strauchschnitt. 

Der BUND fordert die Verantwortlichen in den Kommunen und Firmen auf, ihre Mitarbeiter*innen zu schulen, um rechts- und regelwerkskonforme Baum- und Gehölzpflegearbeiten durchführen zu können.

“Von Oktober bis Februar gehen bei uns in der BUND-Kreisgeschäftsstelle viele – und von Jahr zu Jahr mehr – Beschwerden von Bürgern über massive Baumfällungen und Beseitigung von Feldgehölzen ein. In einigen Fällen liegt ganz offensichtlich ein Verstoß gegen das Niedersächsische Naturschutzgesetz vor, in der Mehrzahl mindestens fachlich falsches und zu kritisierendes Handeln öffentlicher Stellen”, zieht Heiner Baumgarten eine erste Bilanz für das Halbjahr 2022/23.

Der BUND kritisiert besonders die radikale Beseitigung von Feldhecken – z. B. entlang der Harsefelder Landstraße zwischen dem Kreisel K30 und Feldkrug – die seit der Novellierung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes als Landschaftsbestandteile unmittelbar geschützt sind oder die brutale Kappung von älteren Bäumen – wie zuletzt in Hamelwörden, was mit fachgerechter Baumpflege nichts zu tun hat und massive Schäden in der Vitalität mit späteren Folgen für die Verkehrssicherheit verursacht. Bei derart gravierenden Fällen leitet der BUND die Informationen zur Nachverfolgung an den Landkreis Stade weiter. Die Verursacher haben dann ggf. Mit erheblichen Kosten wegen einer Ordnungswidrigkeit zu rechnen und können verpflichtet werden, eine Nach- oder Ersatzpflanzung durchzuführen.

“Auch die politisch Verantwortlichen in den Gemeinderäten bitten wir nachdrücklich dafür zu sorgen, dass alle Gehölzpflegemaßnahmen auf der Basis geltender Rechts- und Richtlinienbestimmungen beschlossen warden. Wir wissen, dass häufig von Bürgern Fäll- oder Schnittmaßnahmen gefordert warden. Hier hat die Gemeinde aber die Pflicht aufzuklären. Unterbleibt dies und Maßnahmen werden entgegen eindeutiger Bestimmungen durchgeführt, kann die Gemeinde in eine Mithaftung kommen.

Zur Übersicht