BUND Kreisgruppe Stade

Mehr Verbindlichkeit und Stärkung des natürlichen Klimaschutzes im künftigen Klimagesetz

13. Dezember 2023 | 2023, Klimaschutz

Der BUND Niedersachsen begrüßt das im Niedersächsischen Landtag zur Beschlussfassung anstehende Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes in Niedersachsen. Aus Sicht des Umweltverbandes enthält der Gesetzentwurf eine Reihe positiver Änderungen, bleibt aber an vielen Stellen zu unkonkret.

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BUND fordert mehr Verbindlichkeit und Stärkung des natürlichen Klimaschutzes im künftigen Klimagesetz.

Der BUND Niedersachsen begrüßt das im Niedersächsischen Landtag zur Beschlussfassung anstehende Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes in Niedersachsen. Aus Sicht des Umweltverbandes enthält der Gesetzentwurf eine Reihe positiver Änderungen, bleibt aber an vielen Stellen zu unkonkret.

Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen: „Mit dem Erreichen der Treibhausgasneutralität und der Deckung des Energiebedarfs in Niedersachsen durch Erneuerbare Energien bis zum Jahr 2040 sind ehrgeizige Ziele formuliert, die wir unterstützen. Damit diese Ziele im Einklang mit Umweltbelangen erreicht werden können, ist es von zentraler Bedeutung, sparsamer und effizienter mit unseren Energieressourcen umzugehen. Hier bleibt das Gesetz jedoch zu vage. Kritisch sehen wir auch, dass Ziele für die einzelnen Sektoren im Gesetz fehlen. Werden diese in die Klimastrategie verlagert, so fehlen die notwendige Verbindlichkeit und Sanktionsmöglichkeiten.“

Positiv bewertet der BUND die überfällige Einführung eines Torfabbauverbotes, allerdings muss dieses konsequent und ohne Ausnahmen durchgesetzt werden. Um natürliche Kohlenstoffsenken wie Moore, Wälder und Auen im Sinne des natürlichen Klimaschutzes zu entwickeln, fehlen aus Sicht des BUND konkrete Ziele und Maßnahmen im Gesetz. Gerade hier liegen jedoch enorme Potenziale, um gemeinsame Lösungen für den Klimaschutz und die Bewahrung der biologischen Vielfalt zu finden. Insbesondere landeseigene Flächen sollten deshalb, wo immer möglich im Sinne des natürlichen Klimaschutzes entwickelt werden. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien darf die Wiedervernässung von Moorböden oder die naturnahe Entwicklung der Wälder keinesfalls verhindern.

Die im Gesetz festgeschriebene Ausweitung der Solarpflicht auf Dächer und über Parkplätzen befürwortet der Umweltverband, sieht aber Lücken bei der natur- und umweltverträglichen Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren. Um Konflikte mit Natur und Umwelt, aber auch mit anderen Nutzungen zu vermeiden, fordert der BUND eine Deckelung des Ausbaus für Freiflächen-Photovoltaik auf 15 Gigawatt und eine wirksame Lenkung auf versiegelte und vorbelastete Flächen. Der Ausbau der Windenergie sollte auf die für Niedersachsen erforderlichen Zielgrößen von maximal 2,2 Prozent der Landesfläche bis 2032 begrenzt werden. Eine pauschale Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für die Windenergie lehnt der BUND ab.

Die geplante Einrichtung eines unabhängigen Klimarates ist aus Sicht des BUND ein richtiger Schritt. Er gewährleistet, dass Ziele und Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit auf wissenschaftlicher Basis überprüft, bei Bedarf nachgebessert werden und der Klimaschutz eine breite gesellschaftliche Verankerung erfährt. Damit der Klimarat seinen Aufgaben qualifiziert nachgehen kann, bedarf es ausreichend personeller und finanzieller Unterstützung.

Mehr Informationen:
Position des BUND zum Torfabbau in Niedersachsen
BUND-Position zu „Naturverträgliche Freiflächensolaranlagen für Strom und Wärme“
BUND-Position zum „Naturverträglichen Ausbau der Windenergie in Niedersachsen“(PDF)

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