Brutsaison beginnt bald

24. Februar 2026 | 2026, Frühling, Artenschutz

Die Temperaturen werden milder und die Vogelwelt beginnt mit ihrer Vorbereitung der neuen Brutsaison. Neue Nistplätze werden gesucht, teilweise wird schon Nestbaumaterial gesammelt. Deshalb weist der BUND darauf hin: Der Gehölzschnitt ist vom 1. März bis 30. September nicht mehr erlaubt.

Foto: Heiner Baumgarten

Die seit wenigen Tagen herrschenden milden Temperaturen führen in der Vogelwelt zur Vorbereitung der neuen Brutsaison. Neue Nistplätze werden gesucht, teilweise wird schon Nestbaumaterial gesammelt. Um Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen, ist es vom 1. März bis zum 30. September gesetzlich nicht erlaubt, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche abzuschneiden oder zu beseitigen. Diese bundesweit geltende Regelung, die sich im Übrigen auch auf Efeu und Brombeeren erstreckt, hilft nicht nur den Vögeln, sondern auch Schmetterlinge, Hummeln und Bienen profitieren davon. Denn durch den Schnitt gehen häufig nicht nur viele Blüten und damit eine wichtige Nektarquelle für einige Insektenarten verloren, sondern auch die im Gehölz überwinternden Kleinstlebewesen.

„Immer noch zu viele Gartenbesitzer*innen wissen nicht, dass während dieser sieben Monate keinesfalls radikale Rückschnitte erlaubt sind“, sagt Heiner Baumgarten vom BUND Stade. Der Einsatz einer Säge sorgt nicht nur für Unruhe, sondern kann sogar im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Brut komplett vernichtet wird. Dank des Schnittverbots können Vögel ungestört ihre Nester bauen, auf ihren Eiern sitzen oder die Jungvögel füttern. Auch einer dichtbebauten Innenstadt sind struktur- und artenreiche Gärten wichtige Oasen für die Vogelwelt. „Auch Staudenstengel sollten erst sehr spät im Frühjahr abgeschnitten werden, so dass die dort überwinternden Insekten auch schlüpfen und die Vögel Nahrung vorfinden. Ebenso sollten kleine Wildnisecken im Garten möglichst bis Ende April verbleiben, damit die dort überwinternden Kleintiere ausreichend Zeit für ihre Entwicklung nach der Winterphase haben“, rät Baumgarten.

Ausnahmen vom Verbot, Gehölze aller Größen abzuschneiden oder bis auf den Wurzelstock zurückzusetzen, gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa wenn die Verkehrssicherheit oder die Gesunderhaltung von Bäumen es erfordert. Eine Beseitigung oder ein starker Rückschnitt im Zuge von Bauvorhaben erfordern immer eine Genehmigung nach der Baumschutzsatzung oder durch die zuständige Naturschutzbehörde. Zulässig sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte, dabei darf jedoch lediglich der Zuwachs eines Jahres beseitigt werden. Aber auch in diesem Fall ist es untersagt, Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln zu beschädigen oder zu zerstören. Manche Vogelarten brüten noch bis Ende Juli und viele Singvögel beginnen im Juni sogar noch mit einer zweiten Brut. Daher ist es am besten, wenn Form- und Pflegeschnitte an Hecken und Sträuchern frühestens erst im August stattfinden und dies auch nur, wenn vorab keine belegten Nester zu finden waren.
 

Zur Übersicht