Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wurde heute über die Klage des BUND über den Bebauungsplan 500/3 Gewerbe- und Surfpark Stade beraten. Das Gericht entschied, dass der B-Plan unwirksam ist, weil er Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramms nicht berücksichtigt, den Eingriff in das Landschaftsbild nicht durch hinreichende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ausgleicht und in den Festsetzungen z. B. der Ausschluss von Bordellen fehlt, was nur in der Begründung zum B-Plan dargestellt wird
Dr. Tonja Mannstedt, BUND-Landesgeschäftsführerin: „Der BUND begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Es dient dem Schutz de Landschaft vor weiterer Versiegelung und stärkt unsere Position zu einer dringend notwendigen Reduktion unseres Flächenverbrauchs. Auch wenn das Gericht seine Entscheidung primär nicht auf Natur- und Artenschutz begründet hat, so hat er doch die zahlreichen Fehler in der Abwägung für andere Belange, die vom BUND auch vorgetragen wurden, als so gravierend angesehen, dass der B-Plan keine Rechtswirksamkeit entfalten kann.“
Heiner Baumgarten, Kreisvorsitzender des BUND Stade: „Wir begrüßen, dass der 1. Senat des OVG auch die Beschwerden der Stadt und des Investors abgewiesen hat, so dass auch der vom Verwaltungsgericht Stade angeordnete Baustopp weiter bestehen bleibt. Der Gewerbe- und Surfpark wäre in der freien Kulturlandschaft als Fremdkörper erschienen und das Landschaftsbild nachhaltig geschädigt.“
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Inga Niederhausen, Umweltpolitik und Verbandsbeteiligung, BUND Niedersachsen, inga.niederhausen(at)nds.bund.net
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